Ab dem 3. Gast fallen 20 € zusätzlich pro Person und Nacht an.
Für die Endabnahme mit Reinigung werden pro Aufenthalt einmalig 80 € erhoben.
In diesem 45 qm großen Domizil für bis zu 3 Personen kann man sich verlieben – in das Gefühl von Ferien. Unter der überdachten Loggia im Garten kann man das Frühstück genießen oder am Abend einen guten Wein vom Bodensee probieren.
Die Gemeinde Überlingen erhebt eine Kurtaxe für die Hauptsaison vom 01. April bis 31. Oktober in Höhe von 3,50 € pro Nacht und Person ab 16 Jahren, für die Nebensaison sind es 2,80 €.
Die Ferienwohnung kann ab mindestens 7 Übernachtungen gebucht werden.