AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER AGENTUR DAS QUARTIER. UG (haftungsbeschränkt)

 

Sehr geehrter Gast, die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung, Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie bezüglich des Ferienobjektes abschließen. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von das quartier. zustande kommt.

Das quartier. handelt, die gegenüber dem Kunden zu erbringende Vermietung, im Namen und für Rechnung des Eigentümers.

 

1. ZAHLUNG

Bei einer Buchung ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Anzahlung 20 % des Gesamtpreises einschließlich des Preises aller gebuchten Zusatzleistungen und ist innerhalb von 3 Tagen nach der Zusage an das quartier. zu bezahlen, wobei der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. 

Der Vertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto an das quartier. seine Gültigkeit.

Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Anreisetag an das quartier. zu überweisen, wobei der Betrag bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben sein muss.

Zahlungen per Scheck und in Fremdwährungen sind ausgeschlossen. Zahlungen per Kreditkarte sind nicht möglich.

Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei das quartier. nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl die Ferienwohnung vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, ist das quartier. berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Gast namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 9 dieser Vertragsbedingungen zu berechnen. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.

 

2. AN- UND ABREISEZEITEN

Das Ferienobjekt steht dem Gast am vereinbarten Anreisetag voraussichtlich ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise ist von 16 Uhr bis 18 Uhr möglich. Der Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt am vertraglich vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen und die ihm bei Anreise ausgehändigten Schlüssel am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zurückzugeben. Sollte der Gast das Objekt nicht bis zu diesem Zeitpunkt verlassen haben, so behalten wir uns vor, eine Tagesmiete sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn die neuen Gäste dadurch verspätet das Objekt beziehen können.

An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

 

3. SCHLÜSSEL

Sie erhalten bei Ihrer Anreise den/die Wohnungsschlüssel für Ihr Ferienobjekt. Sämtliche Schlüssel sind spätestens am Abreisetag zurückzugeben. Bei Schlüsselverlust haftet der Gast. Sollte der Schlüssel verloren gehen, so berechnen wir Ihnen die gesamten Kosten für den Einbau eines neuen Türschlosses bzw. wenn vorhanden auch einer Schließanlage.

  

4. BELEGUNG DES OBJEKTES

Das Ferienobjekt darf nur von der im Mietvertrag angebenden Personenzahl (Erwachsene / Kinder) genutzt bzw. bewohnt werden. Eine Abweichung ist mit das quartier. abzusprechen und kostenpflichtig.

Das Ferienobjekt darf nicht (entgeltlich oder unentgeltlich) vom Mieter Dritten überlassen werden. Das bedeutet auch, das keine Events bzw. Veranstaltungen im Objekt stattfinden dürfen.

 

5. HAUSTIERE

Haustiere sind nicht in jedem Objekt erlaubt und dürfen nur mitgebracht werden, wenn 

  • dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist

  • die Tiere stubenrein und gut erzogen sind

  • die bei der Buchung wahrheitsgemäß gemachten Angaben entsprechen (Art, Rasse und Größe)

  • in der Buchungsbestätigung eine ausdrückliche Zusage von das quartier. bezüglich der Mitnahme erfolgt ist

Wenn Sie die Zusage erhalten ein Haustier mitbringen zu dürfen, dann erhalten Sie einen Zusatz zur Buchungsbestätigung/Mietvertrag, wo Sie die geforderten Regeln für das Mitbringen von Haustieren akzeptieren, und dies bestätigen. Einen dadurch entstandenen Mehraufwand an Reinigungskosten stellen wir grundsätzlich in Rechnung. 

 

6. SCHÄDEN

Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienobjekt, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Beschädigungen oder Defekte des Inventars, die Sie beim Einzug in Ihrem Objekt vorfinden, sind der Agentur das quartier. unverzüglich zu melden. Hierzu gehören auch Flecken auf Polstermöbeln, Teppichen, etc. Sollten wir keine Meldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie alles einwandfrei und zufriedenstellend vorgefunden haben. Für Schäden im Objekt mit dem dazugehörenden Garten, Terrasse oder Balkon, die durch den Mieter, Mitreisende oder Haustiere entstehen, haftet der Gast. Sollte es sich um ein angemietetes Nichtraucherobjekt handeln, darf in dem Objekt NICHT geraucht werden, außer im dazugehörenden Garten, auf Terrassen und/oder Balkon. Bei Zuwiderhandlungen können zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

 

7. HINTERLASSEN DES FERIENOBJEKTES/REINIGUNG

Wir bitten Sie 

  • die Wohnung besenrein zu hinterlassen 

  • den Abfall zu entsorgen (sämtlicher Müll muss bei der Abreise vollständig sortiert und in den entsprechenden Behältern entsorgt sein)

  • alle mitgebrachten Lebensmittel mitzunehmen bzw. zu entsorgen 

  • Gegenstände zurückzustellen (sollten Sie aus irgendwelchen Gründen während Ihres Aufenthaltes in dem Ferienobjekt Dinge neu positionieren wie z.B. Lampen, Stühle, Unterhaltungselektronik, Geschirr, Gläser, Balkon-oder Terrassenmöbel, Küchenutensilien, dann stellen Sie diese bitte bei Ihrer Abreise an Ihren ursprünglichen Platz zurück).

  • Geschirr abzuwaschen (Das Geschirr ist zu reinigen und an den dafür vorgesehenen Platz zu stellen)

  • sämtliche Fenster, Türen und Tore sind zu verschließen, Markisen sind einzufahren

Nach Abreise des Gastes erfolgt eine obligatorische Endreinigung des Objektes. Sollte das Objekt vom Gast nicht gemäß diesen AGB hinterlassen worden sein, behält sich das quartier. die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere in Gestalt von zusätzlichen Reinigungskosten von mindestens 150,00 € ausdrücklich vor.

 

8. HÖHERE GEWALT

Sollten wir Ihnen auf Grund von höherer Gewalt bzw. nicht zu vertretenden Umständen das Mietobjekt zum Anreisezeitraum nicht zur Verfügung stellen können, sind wir selbstverständlich bemüht Ihnen alternativ ein Objekt zu vermitteln. Ein Anspruch hierauf besteht nicht!

 

9. STORNIERUNG

Dem Gast wird das Recht zum Stornieren des Mietvertrages eingeräumt. Die Stornierung eines Ferienobjektes bedarf gegenüber das quartier. der schriftlichen Form durch den Gast. Erst wenn uns schriftlich der Wunsch einer Stornierung vorliegt, werden wir das Objekt anderweitig wieder zur Vermietung anbieten bzw. frei geben. Es besteht diesbezüglich aber keine Verpflichtung.

In jedem Fall eines Rücktritts ist der Gast berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Gast abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch das quartier. als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarten wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung des Ferienobjekts erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.

Sollten Sie das von Ihnen gemietete Objekt nicht in Anspruch nehmen können (egal aus welchen Gründen) und ist eine neue Vermietung des Objektes nicht möglich, berechnen wir Ihnen 

  • bis 50 Tage vor Reiseantritt 30% des vereinbarten Mietpreises 

  • ab 49 Tage vor Reiseantritt 50% des vereinbarten Mietpreises 

  • ab 28 Tage vor Reiseantritt 100% des vereinbarten Mietpreises als entgangenen Gewinn.

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei das quartier. Das quartier. ist darüber hinaus berechtigt, als Stornoentschädigung für ihren eigenen Aufwendungen einen Betrag von 40 € zu berechnen. Dem Gast ist stets unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweils berechneten Pauschalen entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt das quartier. vorbehalten.

Unsere Empfehlung: Um evtl. Ausfallzahlungen zu vermeiden, raten wir Ihnen eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Nimmt der Gast vertragliche Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von das quartier zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Unsere Empfehlung: Um evtl. Ausfallzahlungen zu vermeiden, raten wir Ihnen eine entsprechende Reiseabbruchsversicherung abzuschließen.

 

10. Umbuchungen und Vertragsveränderungen

Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss des Ferienobjektes oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Gastes dennoch über das quartier eine Umbuchung hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, die Änderung der Personenzahl, oder eine Vertragsänderung gebuchter Zusatzleistungen wie zusätzliche Wäsche vorgenommen, kann das quartier. ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 30 € erheben. Dabei ist es dem Gast stets unbenommen, nachzuweisen, dass der Agentur das quartier. ein Schaden in dieser Höhe überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.

11. GUTSCHEIN

Ein Gutschein, ausgestellt von das quartier., ist bei einer Buchung eines Feriendomizils oder einer Serviceleistung bei das quartier. einlösbar. Bei der Einlösung eines Gutscheins liegt unser Belegungsplan zu Grunde. Der Gutschein hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Dreijahresfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.


12. VERGESSENES

Für das Nachschicken vergessener Dinge, die der Gast in unseren Ferienobjekten nach Abreise hinterlässt, berechnen wir eine Pauschale von 15 €. Nach Eingang der Summe verschicken wir dann innerhalb von 5 Werktagen. Wir bitten um Verständnis, jedoch bedeuten diese Dienstleistungen einen zusätzlichen Aufwand in Zeit, Verpackungen und Transport.

 

13. SCHLICHTUNG

Der Vermieter bzw. das quartier. sind im Falle von Beanstandungen, die Ihnen nach dem Aufenthaltsende übermittelt werden, um eine zügige und kulante Erledigung bemüht. Aufgrund entsprechender gesetzlicher Verpflichtung wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Vermieter bzw. das quartier. an keiner Einrichtung oder Institutionen zur außergerichtlichen Streitbeilegung bzw. Schlichtung beteiligt ist.

 

14. PERSONENBEZOGENE DATEN 

Das quartier. erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Gastes nur zweckbestimmt im Sinne des Vertragsverhältnisses soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem BDSG und der DSGVO zulässig ist. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch das quartier., kann der Gast jederzeit der Datenschutzerklärung von das quartier. entnehmen. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

15. ZUSÄTZLICHE VEREINBARUNGEN

Zusätzliche Absprachen, Änderungen und Ergänzungen, die nicht Vertragsgegenstand sind, sind nur bindend, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

 

16. SONSTIGES

Aus technischen Gründen ist es nicht gestattet, E-Fahrzeuge über die Stromversorgung des Ferienobjekts zu laden. Diese ist hierzu nicht ausgelegt und die Brandgefahr steigt signifikant. Bei Zuwiderhandlung haftet der Gast.

In unseren Ferienobjekten wird ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Die Bandbreite ist je nach regionaler Situation unterschiedlich. Ein Recht auf bestimmt Bandbreite besteht nicht. Der Gast hat bei der Nutzung die geltenden Rechtsnormen zu berücksichtigen, wie z.B. das Urheberrecht und haftet bei Zuwiderhandlung.

 

17. KLAUSEL

Sollte eine Klausel dieses Vertrages bzw. dieser AGB ungültig sein, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ungültige Klausel unverzüglich durch eine entsprechende gültige Klausel zu ersetzen, die der ungültigen möglichst nahe kommt.

LIEBER GAST, BITTE HABEN SIE VERSTÄNDNIS FÜR DIE GRÜNDLICHKEIT DER AGB.
DIE FERIENOBJEKTE SIND SEHR LIEBEVOLL EINGERICHTET UND AUSGESTATTET, DAMIT SIE DIE SCHÖNSTEN TAGE IM JAHR „IHREN URLAUB“ IN EINER GEPFLEGTEN, GEMÜTLICHEN ATMOSPHÄRE VERBRINGEN KÖNNEN. DAS MÖCHTEN WIR IHNEN UND AUCH UNSEREN FOLGENDEN GÄSTEN LANGE GEWÄHRLEISTEN.

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